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   VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22   

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https://dejure.org/2023,45384
VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22 (https://dejure.org/2023,45384)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22.03.2023 - VerfGH 71/22 (https://dejure.org/2023,45384)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 22. März 2023 - VerfGH 71/22 (https://dejure.org/2023,45384)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 15 Abs 1 VvB ) durch verwaltungsgerichtliche "Überraschungsentscheidung"

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Berlin, 28.09.2016 - VerfGH 135/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs (Art 91 Abs 1

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsentscheidung und damit als Verletzung des in Art. 15 Abs. 1 VvB gewährten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21, vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 und vom 11. April 2014 - VerfGH 155/12 - Rn. 14; st. Rspr.).

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21 - und vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 15 m.w.N.; st Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 25.01.2023 - VerfGH 115/21

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör aus Art 15 Abs 1 VvB (RIS: Verf BE)

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsentscheidung und damit als Verletzung des in Art. 15 Abs. 1 VvB gewährten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21, vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 und vom 11. April 2014 - VerfGH 155/12 - Rn. 14; st. Rspr.).

    Die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs kann nur dann Erfolg haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung geführt hätte (Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21 - und vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 15 m.w.N.; st Rspr.).

  • VerfGH Berlin, 31.05.2017 - VerfGH 174/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung - keine

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschluss vom 31. Mai 2017 - VerfGH 174/15 - Rn. 23; st. Rspr.; wie alle genannten Entscheidungen zu finden unter www.gesetze berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 11.04.2014 - VerfGH 155/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsentscheidung und damit als Verletzung des in Art. 15 Abs. 1 VvB gewährten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21, vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 und vom 11. April 2014 - VerfGH 155/12 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 11.10.2017 - VerfGH 179/15

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde; keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 22.03.2023 - VerfGH 71/22
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich als Überraschungsentscheidung und damit als Verletzung des in Art. 15 Abs. 1 VvB gewährten Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis einen bis dahin nicht erörterten tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21, vom 11. Oktober 2017 - VerfGH 179/15 - Rn. 43, vom 28. September 2016 - VerfGH 135/15 - Rn. 9 und vom 11. April 2014 - VerfGH 155/12 - Rn. 14; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Das Gericht muss danach die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen (Beschlüsse vom 22. März 2023 - VerfGH 71/22 - Rn. 12 und vom 25. Januar 2023 - VerfGH 115/21 - Rn. 16; st. Rspr.).Grundsätzlich ist ohne Weiteres davon auszugehen, dass ein Gericht dieser Pflicht Genüge getan hat; denn die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Einzelvorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen.
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